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- 10.02.09, 14:09:08 #861Registrierter Benutzer
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- 10.02.09, 14:40:06 #862Filmfachmann
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- 10.02.09, 15:21:31 #863Präsident
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- 10.02.09, 19:58:41 #864DVD Kampfseher
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
- 10.02.09, 20:19:10 #865Punk As Fuck
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- 10.02.09, 20:25:02 #866aka Fred Stiller
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
...dieser eine Buchstabe hat den Nachfolgeverein aber auch nicht besser gemacht...
- 10.02.09, 20:59:41 #867Punk As Fuck
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Das stimmt wohl....leider! Allerdings haben sie mit dem Hostel-Indizierungsantrag ja auch mal gezeigt, dass sie auch mal im Sinne der Filmfreunde entscheiden können.
Hoffentlich passiert solch ein Lichtblick dann auch bei TCM. Obwohl ja im Moment eher die Staatsanwaltschaft die Probleme macht.
- 12.02.09, 01:18:07 #868Nachtwächter
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Berührt euer Verfahren eigentlich auch die alte Problematik, dass jeder Feld-, Wald- und Wiesenrichter, der null Kompetenz auf dem Gebiet der Medienwissenschaften und Kunstgeschichte aufweisen muss, in seiner Provinz eine deutschlandweit gültige Beschlagnahme anordnen darf?
- 12.02.09, 11:40:17 #869Registrierter Benutzer
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Diese Problematik sollte wirklich auch erörtert werden.
Bei der Altersfreigabe entscheidet immer ein Gremium und nicht eine einzige Person. Ob FSK, USK, BPJM oder die JK, es sind immer mehrere Menschen, die ihre Entscheidung (demokratisch) treffen.
Geht es jedoch um die Beschlagnahme eines Mediums, entscheidet ein einziger Richter, der wahrscheinlich von der Materie keine Ahnung hat.
Hier herrscht ein Ungleichgewicht.
- 12.02.09, 19:00:19 #870aka Fred Stiller
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Einfach nur paradox....!
- 12.02.09, 23:33:19 #871Registrierter Benutzer
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Wer hat eigentlich die Macht Beschlagnahmungen rückgängi zu machen oder geht das rechtlich schon gar nicht ?
Wundern würde mich in diesem Land hier eh nichts mehr, ich hab allerdings nen Job also muß ich hier bleiben.
- 13.02.09, 11:53:53 #872Zylonen Fan
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Warum sollte der Richter Experte in Medienwissenschaften und Kunstgeschichte sein? Versteh ich nicht so ganz. Muss ein Richter, der einen Steuerhinterzieher verknackt Finanzexperte sein?
Einen Experten hätte die Gegenseite bringen können, aber denen war es bislang, aus welchen Gründen auch immer, völlig egal. Bei kleinen Labels kann ichs ja noch nachvollziehen. Aber dass ein Major nicht mit geballter Anwaltskraft dagegen vorgeht, ist für mich unbegreiflich.
- 13.02.09, 12:05:11 #873aka Fred Stiller
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Man muss aber das Verhältnis sehen:
Anwalts-/Prozesskosten bei einer Verhandlung gegen den Umsatz der mit entsprechendem Film gemacht werden kann/könnte.
Wenn der Anbieter dann auch noch verliert, dann sind das Kosten für nichts und wieder nichts... Ihr wisst ja, die armen Majors müssen ja immer mehr Gewinn machen.
- 13.02.09, 12:31:40 #874Registrierter Benutzer
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Ein Steuerhinterzieher verstößt gegen das Gesetz, da reicht ein Blick ins entsprechende Gesetzbuch. Da gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten.
Hier jedoch wird eine Beschlagnahme nach einem Paragraphen angeordnet, der ziemlich weit interpretierbar ist. Ein Kunstwerk nämlich darf nicht beschlagnahmt werden, deswegen muss der Richter zunächst entscheiden, dass das zu beschlagnahmende Werk keine Kunst ist. Das heißt doch, dass ein Laie, was Kunst betrifft, entscheidet, ob ein Werk Kunst ist oder nicht.
Nekromantik war doch so ein Fall. Ein Richter entschied, dass das keine Kunst ist, und beschlagnahmte das Werk. Jörg Buttgereit wehrte sich und voila, das Werk wurde als Kunstwerk angesehen und die Beschlagnahme widerrufen.
Daher finde ich es anmaßend, dass eine Person entscheidet, was Kunst ist und was nicht.
Dann kommt noch hinzu, dass jedes Amtsgericht anders entscheiden würde.
Ich finde daher, dass ein Gremium aus Richter und Medienexperten hier über Kunst und Beschlagnahmen bestimmen sollte.
- 13.02.09, 13:08:16 #875Fernando di Leo
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Bei jedem Gesetz gibt es Interpretationsmöglichkeiten.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob bei Buttgereit wirklich die Thematik "Kunst" eine Rolle spielte.
Auf jeden Fall wurde jene Filmvorführerin des Münchener Werkstattkinos, die angeklagt war, weil der Film im Kino gezeigt wurde, deshalb freigesprochen, weil der Film nach der BVerfG-Entscheidung zu TdT nicht als 131er anzusehen sei.
Die Gründe, warum das AG Tiergarten (die waren das doch, oder?) die Beschlagnahme von Nekromantik 2 wieder aufhob, kenne ich leider nicht.
Ich würde im übrigen ja glatt behaupten, dass sich jeder Bürger unter Berufung auf die Kunstfreiheitsgarantie aus Art. 5 (3) GG dagegen wehren können müsste, dass ihm infolge Beschlagnahme der Zugang zu einem Kunstwerk zumindest in unerträglicher Weise erschwert wird.
- 13.02.09, 13:53:21 #876Registrierter Benutzer
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Ich meine aber gelesen zu haben, dass ein Gericht Nekromantik 2 einen künstlerischen Wert bescheinigt hat (nachdem ein Gutachter über den künstlerischen Wert des Films referiert hatte). Und deswegen wurde die Beschlagnahme aufgehoben.
Aber wie so oft, wenn man die Quelle nicht mehr vorliegen hat, kann man sich ja irren.Geändert von Grimey (13.02.09 um 13:59:52 Uhr)
- 13.02.09, 18:48:19 #877Registrierter Benutzer
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- 13.02.09, 20:44:20 #878Fernando di Leo
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Das kann gut sein.
Ich hab leider nur die andere Entscheidung des AG München über den Freispruch der Filmvorführerin hier (war im JMS-Report 6/93), wobei das Gericht ausdrücklich darauf hinweist "daß der typische Besucherkreis des Werkstattkinos film- und kunstinteressiert ist, bereit ist, sich Themen zu stellen und damit auch der geistigen Auseinandersetzung sich stellen wird. Dieser Besucher ist gerade nicht ein gedankenloser Freizeitkonsument."
- 13.02.09, 20:45:50 #879generation bier
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- 14.02.09, 02:48:50 #880Nachtwächter
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AW: Die Kettensäge knattert bei Turbine
Nein, muss er offensichtlich nicht, aber es wäre schön, wenn er sich mit der Materie auskennen würde. Es ist ja nicht so, dass es nicht überwiegend auf bestimmte Themengebiete spezialisierte Richter gäbe. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht usw. Bei 90% der Beschlagnahmen der letzten 10 oder 15 Jahre, die von ungefähr 3(?) verschiedenen Amts(!)gerichten ausgesprochen wurden, kann mir niemand erzählen, dass dort Leute mit auch nur einem Hauch von Sachverstand zu Rate gesessen haben.
An sachverständigen Verteidigungsdokumenten hat es bspw. bei Lewis' "Blood feast" nicht gemangelt. Ich halte das für einen repräsentativen Fall von Beschlagnahme aus einem vollkommen irrationalen Ressentiment gegenüber Medium und Genre. Den Fließband-Beschlagnahmen von Tiergarten etc. wird eine ähnliche Haltung zugrunde liegen, die mit verantwortlicher Rechtssprechung nur das Etikett eines Gerichtes gemein hat, substantiell jedoch nur Inkompetenz, Ressentiment und Vorurteil erkennen lässt.
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