Cinefacts

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  1. #61
    KOREA EXPERTE
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    ich habe mein geld bisher immer zurückbekommen,wenn mal eine ware abhanden gekommen ist (oder ersatzlieferung).

  2. WERBUNG


  3. #62
    FC Bayern Hasser !!!
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    Zitat Zitat von kndragon
    ich habe mein geld bisher immer zurückbekommen,wenn mal eine ware abhanden gekommen ist (oder ersatzlieferung).
    Das meine ich ja. Wenn die Ware verloren gegangen ist, kriegste natürlich (zumindest bei den meisten) Deine Kohle wieder. Wenn Du denen aber sagst, die sollen das Geld zurücküberweisen weil der Zoll die Dinger kassiert hat, dann selbstverständlich nicht.


    Lots of Greetinx,

    TG

  4. #63
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    Zitat Zitat von Tequila Gunrise
    Wenn die Ware verloren gegangen ist, kriegste natürlich (zumindest bei den meisten) Deine Kohle wieder. Wenn Du denen aber sagst, die sollen das Geld zurücküberweisen weil der Zoll die Dinger kassiert hat, dann selbstverständlich nicht.
    Rechtlich kommt es darauf nicht an. Die Sicherstellung durch den Zoll berührt nicht die Ansprüche gegen den Versender. Also ist Ersatzlieferung bzw. Geld zurück völlig richtig.

  5. #64
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    EDIT
    Geändert von Jack Torrance (15.07.04 um 17:29:33 Uhr)

  6. #65
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    Scheiß Editiersperre...

    Dann hat der Besteller, obwohl er von der Beschlagnahme gem § 131 StGB weiß, deiner Meinung nach die Unmöglichkeit nicht weit überwiegend zu vertreten? Oder wie leitest du das her?

  7. #66
    ???
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    Die weisen doch in den AGBs meist drauf hin, dass der Zoll in manchen Ländern die Einfuhr verbietet und dass es dann Sache des Kunden ist, die rechtliche Lage zu kennen. Oder seh ich das falsch?

    Gruß rama

  8. #67
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    Zitat Zitat von Jack Torrance
    Dann hat der Besteller, obwohl er von der Beschlagnahme gem § 131 StGB weiß, deiner Meinung nach die Unmöglichkeit nicht weit überwiegend zu vertreten? Oder wie leitest du das her?
    Ähm... langsam, ich habe zunächst nur wiederholt, dass die Sicherstellung nicht die vertraglichen Ansprüche gegen den Versender berührt. Wie die nun aussehen, das mag durchaus mal ein Problem sein. Hier wären einige verschiedene Fallgestaltungen denkbar, sei es auch "131er Titel plus Bösgläubigkeit des Bestellers", was ich in der Tat nicht im Sinn hatte. Der Besteller ist natürlich gutgläubig.

  9. #68
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    Zitat Zitat von Graf Dooku
    Wie die nun aussehen, das mag durchaus mal ein Problem sein. Hier wären einige verschiedene Fallgestaltungen denkbar, sei es auch "131er Titel plus Bösgläubigkeit des Bestellers", was ich in der Tat nicht im Sinn hatte.
    Achso, dann ich hatte ich das falsch verstanden.

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