Ergebnis 61 bis 68 von 68
- 12.07.04, 09:57:59 #61KOREA EXPERTE
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ich habe mein geld bisher immer zurückbekommen,wenn mal eine ware abhanden gekommen ist (oder ersatzlieferung).
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- 12.07.04, 15:35:33 #62FC Bayern Hasser !!!
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Das meine ich ja. Wenn die Ware verloren gegangen ist, kriegste natürlich (zumindest bei den meisten) Deine Kohle wieder. Wenn Du denen aber sagst, die sollen das Geld zurücküberweisen weil der Zoll die Dinger kassiert hat, dann selbstverständlich nicht.
Zitat von kndragon
Lots of Greetinx,
TG
- 12.07.04, 22:29:54 #63Separatistenführer
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Rechtlich kommt es darauf nicht an. Die Sicherstellung durch den Zoll berührt nicht die Ansprüche gegen den Versender. Also ist Ersatzlieferung bzw. Geld zurück völlig richtig.
Zitat von Tequila Gunrise
- 15.07.04, 17:24:42 #64Registrierter Benutzer
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EDIT
Geändert von Jack Torrance (15.07.04 um 17:29:33 Uhr)
- 15.07.04, 17:40:41 #65Registrierter Benutzer
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Scheiß Editiersperre...
Dann hat der Besteller, obwohl er von der Beschlagnahme gem § 131 StGB weiß, deiner Meinung nach die Unmöglichkeit nicht weit überwiegend zu vertreten? Oder wie leitest du das her?
- 15.07.04, 19:03:08 #66???
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Die weisen doch in den AGBs meist drauf hin, dass der Zoll in manchen Ländern die Einfuhr verbietet und dass es dann Sache des Kunden ist, die rechtliche Lage zu kennen. Oder seh ich das falsch?
Gruß rama
- 15.07.04, 22:04:42 #67Separatistenführer
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Ähm...
Zitat von Jack Torrance
langsam, ich habe zunächst nur wiederholt, dass die Sicherstellung nicht die vertraglichen Ansprüche gegen den Versender berührt. Wie die nun aussehen, das mag durchaus mal ein Problem sein. Hier wären einige verschiedene Fallgestaltungen denkbar, sei es auch "131er Titel plus Bösgläubigkeit des Bestellers", was ich in der Tat nicht im Sinn hatte. Der Besteller ist natürlich gutgläubig.
- 15.07.04, 23:10:28 #68Registrierter Benutzer
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Achso, dann ich hatte ich das falsch verstanden.
Zitat von Graf Dooku
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